Das Wettbewerbsrecht oder auch Lauterkeitsrecht befasst sich mit der Regelung des Marktverhaltens im Interesse der Mitbewerber, Abnehmer und der Allgemeinheit. Den Marktteilnehmern werden dabei gewissermaßen gesetzliche Spielregeln auferlegt, deren zentrale Rechtsquelle das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( kurz: UWG) darstellt. In Ergänzung hierzu existieren zahlreiche weitere gesetzliche Bestimmungen, die vor allem Informationspflichten und Irreführungsverbote enthalten. Entsprechende Regelungen finden sich sowohl in deutschen Nebengesetzen aber auch im EU-Recht, so beispielsweise in der Preisabgabenverordnung (PAngV), dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder der PKW-Engergieverbrauchskennzeichnungverordnung (PKW-EnVKV). Auch die jeweiligen Landespressegesetze enthalten Marktverhaltensregeln, beispielsweise die Pflicht zur Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichung als „Anzeigen“ (so z.B. im § 9 des Berliner PresseG oder SächsPresseG geregelt). Die obige Aufzählung ist natürlich bei weitem nicht als abschließend zu verstehen.
Die Tatbestände des Wettbewerbsrechts enthalten zudem zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe. Dies gilt nicht zuletzt auch für den Begriff der „Unlauterkeit“ in § 3 UWG. Hinzu kommt, dass sämtliche Regelungen, die auf EU-Recht basieren, wiederum richtlinienkonform und im Einklang der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ausgelegt werden müssen. Nicht nur deswegen, sondern auch aus prozessualen Gründen ist das Wettbewerbsrecht nach wie vor als Spezialmaterie einzustufen.
Schon durch die unübersichtliche Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen bleiben auch ungewollte Rechtsverstöße natürlich nicht aus. Die leichte Auffindbarkeit vermeintlicher oder tatsächlicher Verstöße, insbesondere im Internet, führt wiederum dazu, dass insbesondere Mitbewerber zum Teil recht kostspielige Abmahnungen aussprechen lassen. Sicherlich dürfte in nicht wenigen Fällen die Aussicht auf eine spätere Geltendmachung von Vertragsstrafen ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.
Für den Fall gerichtlicher Weiterungen müssen Sie selbstredend mit dem Anfallen weiterer Kosten rechnen. Nicht nur wegen des latenten Vertragsstrafenrisikos muss allerdings von der ungeprüften Abgabe von vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärungen dringend abgeraten werden. Lassen Sie sich daher frühzeitig kompetent und einzelfallorientiert anwaltlich beraten, damit Ihnen nicht im Nachhinein das böse Erwachen droht. Wir stehen Ihnen gern für eine auch kurzfristig anberaumte Erstberatung zur Verfügung. Schildern Sie Ihr Problem gern vorab per E-Mail oder telefonisch, um keine kostbare Reaktionszeit zu verschenken.
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Die Kanzlei bietet Ihnen im Bereich Wettbewerbsrecht qualifizierte und einzelfallbezogene Unterstützung bei Streitigkeiten zwischen Mitbewerbern oder mit Wettbewerbsverbänden, so z.B. bei
- der vorgerichtlichen Abwehr aber auch Aussprache von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen,
- der Betreuung von Eilverfahren oder Klageverfahren in der Hauptsache und
- dem Verfassen sog. Schutzschriften bei drohendem gerichtlichen Eilverfahren.
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Rechtsanwalt Suchy ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Dresden.