LG Berlin: Internetpranger auf Schweizer Internetseite über „säumigen Schuldner“ rechtswidrig – deutsche Gerichte zuständig

Das Landgericht Berlin hatte in einem vom Autor erwirkten Beschluss vom 07.03.2013 (27 O 496/12 ) darüber zu entscheiden, ob ein Schuldner seinen Gläubiger an den Internetpranger stellen darf. Dabei hatte sich das Gericht juristisch gesprochen mit der Frage zu befassen, ob die Veröffentlichung einer identifizierenden Berichterstattung einer Privatperson über einen in Deutschland ansässigen „säumigen Schuldner“ […]