LG Hamburg Presserecht: AfD- Spitzenkandidatin – durfte in Satiresendung als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet werden

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wies die für das Presserecht zuständige Kammer des LG Hamburg (Beschluss vom 11. Mai 2017 – 324 O 217/17) wenig überraschend einen EV- Antrag der AfD- Spitzenkandidatin gegen den Norddeutschen Rundfunk zurück. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. 1. Hintergrund der Entscheidung: Gegenstand des Verfahrens war ein Beitrag in der NDR- Satire […]