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LG Potsdam – Urheberrecht : Presseverlag haftet nicht für urheberrechtswidrige Fremdanzeige, Abmahner trägt außergerichtliche Rechtsanwaltskosten des Abgemahnten

LG Potsdam vom 5.11.2015 – 2 O 165/15 In einer vom Autor in vormaliger Beschäftigung erstrittenen Entscheidung stärkte die für das Urheberrecht zuständige Kammer des Landgerichts Potsdam das Haftungsprivileg der Presse. Hiernach unterliegen die Medien keiner umfassenden Prüfpflicht hinsichtlich etwaiger urheberrechtsverletzender Inhalte von Fremdanzeigen. Das Gericht wies die Klage eines Fotografen auf Unterlassung, Lizenzschadensersatz und Abmahnkostenerstattung […]