Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung als Teilbereich des Rechtsgebietes Presserecht ist geprägt durch den Widerstreit der tangierten Freiheitsrechte; den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen einerseits und den Äußerungsfreiheiten der Medienunternehmen andererseits.

Die erforderliche, oftmals schwer zu prognostizierende Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall erfordert nicht nur vertiefte Kenntnisse der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen, sondern auch der einschlägigen äußerungsrechtlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte zu den Voraussetzungen der jeweiligen in Betracht kommenden äußerungsrechtlichen Ansprüche.

Durch die mehrjährige Tätigkeit in einer renommierten Presserechtskanzlei verfügt Rechtsanwalt Suchy über detaillierte Branchenkenntnis im Presseverlagswesen sowie nachgewiesene rechtliche Expertise durch die Vertretung namhafter auch bundesweit erscheinender Publikationen.

Die Kanzlei bietet daher schwerpunktmäßig im Presserecht und Äußerungsrecht an:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von Presseverlagen und Onlinemedien,
  • soweit standesrechtlich zulässig auch die Beratung und Vertretung von betroffenen Personen des öffentlichen Lebens, Privatpersonen und Unternehmen bei Fragen des Bestehens äußerungsrechtlicher Ansprüche auf
    • Unterlassung
    • Gegendarstellung
    • Widerruf/ Richtigstellung sowie
    • materiellen/ immateriellen Schadensersatz bzw. Geldentschädigung und deren
    • gerichtlicher Abwehr/ Durchsetzung.
  • Die Kanzlei bietet Presseverlagen zudem die Möglichkeit einer Vertretung bei presseethischen Beschwerdeverfahren vor dem Deutschen Presserat.

Das Presserecht geht allerdings weit über rein äußerungsrechtliche Problemkreise hinaus. Durch die jahrelange ständige Rechtsberatung einer ostdeutschen Mediengruppe im Rahmen seiner Tätigkeit in einer speziell im Bereich Presserecht ausgezeichneten JUVE Kanzlei können wir insbesondere Presseverlagen ein breites und hochqualifiziertes  Beratungsspektrum anbieten.  Treten Sie daher mit Ihrem Anliegen gern an uns heran. Wir unterstützen Sie gern bei allen denkbaren presserechtlichen Problemstellungen, z.B. bei  Fragen rund um

  • Auskunfts- und Informationsansprüchen der Presse sowie
  • Zutrittsrechten der Presse zu Veranstaltungen
  • der Aufhebung sitzungspolizeilicher Verfügungen bei beabsichtigter Berichterstattung über Strafverfahren
  • verlagsbezogen Problemen im Bereich Wettbewerbsrecht bspw. im Werberecht sowie
  • im Urheberrecht beispielsweise bei der Bildbeschaffung oder bei sonstigen lizenzrechtlichen Fragestellungen
  • sowie im Bereich Pressestrafrecht und Urheberstrafrecht.

Treten Sie mit Ihrem Anliegen gern vorab per E-Mail oder telefonisch an uns heran.

Rechtsanwalt für Presserecht in Dresden

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Stephan Suchy.

Rechtsanwalt Suchy ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Dresden.