Die ökonomische Bedeutung von Marken und Kennzeichen in der Marktwirtschaft sollte von keinem wirtschaftlich denkenden Unternehmen unterschätzt werden. Eine gut betreute und gegen etwaigen Missbrauch geschützte Marke sowie eine auf die Bedürfnisse Ihrer Unternehmung entwickelte Markenstrategie hebt Ihr Unternehmen und von anderen Mitbewerbern ab und kann Ihnen einen signifikanten Wettbewerbsvorteil sichern, den Sie auch nutzen sollten. Viele Unternehmen sind vor allem deswegen am Markt so erfolgreich, weil sie sich durch ihre Marken auf dem Markt präsentieren. Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich viele Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung häufig von der werbeunterstützten Markenpräsenz eines Unternehmens leiten lassen.
Die Kanzlei berät Sie bei allen Fragen auf dem Rechtsgebiet Markenrecht und Kennzeichenrecht.
Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung bei Markenanmeldungen und vertreten Sie in Verletzungsprozessen. Die Kanzlei bietet Ihnen Unterstützung für den Fall des Missbrauchs Ihre Marke durch Konkurrenten und bietet Ihnen fundierte rechtliche Beratung bei der Abwehr von Abmahnungen wegen angeblicher Markenverletzungen.
Kompetenzen im Markenrecht
Sie wollen sich eine Marke schützen lassen ? Die Kanzlei bietet im Bereich Markenrecht unter anderem nachfolgende Dienstleistungen an:
• Markenberatung, Wortmarke, Wort-/Bildmarke nebst
• Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke und
• Beratung bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
• Markenanmeldung DPMA/ Unionsmarke
• Betreuung bei Verletzungsprozessen
Gegenstand des Markenrechts ist neben der Marke auch der übrige Kennzeichenschutz. Im Markengesetz ist unter dem Oberbegriff der sog. Kennzeichen neben dem Schutz der Marke auch der Schutz sog. geschäftlicher Bezeichnungen und geografischer Herkunftsangaben geschützt.
Zu den geschäftlichen Bezeichnungen zählen dabei die Unternehmenskennzeichen und auch Werktitel. Dabei kann ein Zeichen durchaus gleichzeitig Marke, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnung sein. Für den Fall, dass die von der Rechtsprechung erforderliche ausreichende Schöpfungshöhe erreicht wird, ist darüber hinaus auch ein entsprechender urheberrechtlicher Schutz denkbar. Die verschiedenen Kennzeichen weisen dabei hinsichtlich ihres Schutzumfangs, ihrer Entstehung, deren Erlöschen und ihrer Übertragbarkeit zum Teil signifikante Unterschiede auf, die es in der anwaltlichen Beratung zu beachten bzw. zu nutzen gilt.
Wir stehen Ihnen für die Beantwortung Ihrer rechtlichen Problemstellungen gern kompetent zur Seite und beraten Sie umfassend auch bei Fragen betreffend
- Unternehmenskennzeichen,
- Werktitelschutz und
- geografischen Herkunftsangaben sowie
- einem denkbaren Urheberrechtsschutz.
Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht in Dresden:
Rechtsanwalt Stephan Suchy.
Rechtsanwalt Suchy ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Dresden.