EuGH-Vorlage zur Abwägung zwischen Urheberrecht und Pressefreiheit bei Veröffentlichung geheimer militärischer Lageberichte
Der BGH (Beschluss vom 1.6.2017, I ZR 139/15 – Afghanistan Papiere) hat dem EuGH im Zusammenhang mit dem Urheberschutz geheimer militärischer Lageberichte Fragen zur Notwendigkeit einer Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit vorgelegt. Insbesondere soll der EuGH klären, ob auch außerhalb der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen und Verwertungsbefugnisse eine allgemeine Interessenabwägung vorgenommen […]