Kaum ein Rechtsgebiet entwickelt sich derzeit so rasant wie das Medienrecht. Das Medienrecht ist dabei als Oberbegriff zu verstehen. Es beschäftigt sich mit vielfältigen rechtlichen Fragestellungen. Hiervon erfasst wird vor allem der Umgang mit  Veröffentlichungen aller Art. Klassische Gegenstände des Medienrechts sind dabei vor allem Presse, Rundfunk und Film. Durch die sogenannten neuen Medien sind nunmehr die Bereiche Multimedia, Telemedienrecht und Internet hinzugetreten. Die rasend schnelle technische und mediale Weiterentwicklung stellt dabei sowohl den Gesetzgeber als auch die Rechtssprechung vor immer neue Herausforderungen. Durch das Aufkommen der neuen Medien gilt dies nicht zuletzt auch für die Bereiche des Äußerungsrechts sowie des Telemedien- und Forenrechts.

Steht der gute Ruf von Privatpersonen oder Unternehmen im Internet auf dem Spiel, ist schnelles und effektives Handeln gefragt. So können beispielsweise unberechtigte bzw. rechtswidrige Negativbewertungen in Bewertungsportalen einem Unternehmen erheblichen (auch finanziellen) Schaden zufügen. Auch die rechtsverletzende Veröffentlichung von diskreditierenden Fotografien von Privatpersonen und deren oftmals rasende schnelle Weiterverbreitung im Internet stellt für die Betroffenen oftmals eine beachtliche psychische Belastung dar. Durch die Anonymität des Internets wird dabei ein Vorgehen gegen den „Täter“ oftmals erheblich erschwert. Die jeweiligen Dienstanbieter der Onlineportale haben anderseits grundsätzlich ein legitimes Interesse an dem Betreiben ihres Internetportals und können nicht über Gebühr in die (Störer-) Haftung genommen werden. Hierbei gilt es unter Beachtung der rechtlichen Regelungen und einschlägigen Rechtsprechung einen adäquaten Interessenausgleich zu schaffen.

Dienstleistungsangebot Medienrecht / neue Medien / Social Media

Im Bereich Medienrecht / neue Medien bietet die Kanzlei Privatpersonen, Unternehmen aber auch Diensteanbietern schnelle und fundierte rechtliche Unterstützung vor allem bei Fragen rund um

• Reputationsschutz im Internet (Rufschädigung, Verleumdung, Beleidigung und üble Nachrede bspw. in Meinungsforen oder sozialen Netzwerken)
• Negativbewertungen in Bewertungsportalen sowie
• Forenrecht (telemedienrechtliche Haftungsfragen in Meinungsforen und Bewertungsportalen) oder bei der
• Verletzung des Rechts am eigenen Bild im Internet

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Stephan Suchy

Rechtsanwalt Suchy ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht in Dresden.