BGH Urheberrecht: Panoramafreiheit ist auch auf nicht ortsfeste Kunstwerke – hier an einem Kreuzfahrtschiff- anzuwenden
Der für das Urheberrecht zuständige Zivilsenat hatte sich die mit der Frage der Anwendbarkeit der Schrankenregelung des § 59 Abs.1 Satz 1 UrhG zu befassen. Dabei entschied der BGH, dass sich die sog. Panoramafreiheit auch auf nicht ortsfeste Kunstwerke an einem Kreuzfahrtschiff erstreckt. (BGH Urt. v. 27.4.2017 – I ZR 247/15) 1. Was […]